• Markus Bär. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt ‒ Markus Bär

Arbeitnehmeranwalt mit Zulassung seit 2000 · keine Arbeitgebervertretung

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Die vollständigen Bewertungen finden Sie auf anwalt.de unter Rechtsanwalt Markus Bär.

Ich vertrete ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Betriebsräte.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Abmahnungen sowie die langfristige Beratung von Betriebsräten.

Ausgezeichnet am 10. September 2025 in der Sonderbeilage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom F.A.Z. Institut als Top Anwalt Arbeitsrecht 2026.
Beratung in Darmstadt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Arbeitnehmerberatung
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierter Arbeitnehmeranwalt berate und vertrete ich Sie durchsetzungsstark und transparent unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungsschutzverfahren zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Erzielung einer Abfindung. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie insbesondere bei:

  • Kündigung / Kündigungsschutzklage / Kündigungsschutz
  • Änderungskündigung / Änderungskündigungsschutzklage
  • Befristungsklagen
  • Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
  • Abfindung
  • Leitenden Angestellten, Managern / Wettbewerbsverboten
  • Abmahnung und Reaktionsmöglichkeiten
  • Arbeitsverträgen (Prüfung, Neuerungen, Ergänzungen)
  • Arbeitsentgelt, variable Vergütung, Sonder- und Bonuszahlungen
  • Arbeitszeugnissen (Erstellung und Überprüfung)
Betriebsrat Arbeitsrecht
Anwalt für Betriebsräte

Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ansprechpartner für Betriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes. Ich unterstütze Mitarbeitervertretungen dabei, ihre Rechte im Unternehmen wirksam umzusetzen.

Ich berate und vertrete Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Gemeinschaftsbetriebsräte und Konzernbetriebsräte regelmäßig im Rahmen einer langjährigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit, die eine strategische Zielverfolgung ermöglicht.

Schwerpunkte der betrieblichen Praxis sind:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
  • Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
  • Einigungsstellen

Lesen Sie mehr zu dem von mir angebotenen Leistungsspektrum im Betriebsratsarbeitsrecht:
🔗 https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/leistungen/betriebsrat-arbeitsrecht/

Fachanwalt für Arbeitsrecht
für Führungskräfte, Manager
und leitende Angestellte

Führungskräfte, Manager und leitende Angestellte nehmen eine herausgehobene Stellung im Unternehmen ein, gelten arbeitsrechtlich jedoch weiterhin als Arbeitnehmer. Zuständig ist daher im Streitfall die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Gerade bei leitenden Angestellten sind besondere arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Ich berate Sie bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages und zeige auf, wie belastbar Ihr Vertrag ist und wo realistische Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

Bei Erhalt einer Kündigung vertrete ich Sie, um den Arbeitsplatz zu sichern oder die bestmögliche Abfindung zu erzielen.

Ich kläre für Sie die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts, insbesondere bei der Frage, welche Tätigkeiten und welcher Arbeitsort vertraglich zugewiesen werden dürfen.

Ebenso prüfe ich Ihre Vergütungsregelungen, insbesondere variable Vergütung (Zielvereinbarungen), Aktienoptionen (stock options) sowie die Überlassung von Pkw, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte auch im Streitfall geschützt sind.

Arbeitnehmerberatung
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierter Arbeitnehmeranwalt berate und vertrete ich Sie durchsetzungsstark und transparent unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungsschutzverfahren zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Erzielung einer Abfindung. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie insbesondere bei:

  • Kündigung / Kündigungsschutzklage / Kündigungsschutz
  • Änderungskündigung / Änderungskündigungsschutzklage
  • Befristungsklagen
  • Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
  • Abfindung
  • Leitenden Angestellten, Managern / Wettbewerbsverboten
  • Abmahnung und Reaktionsmöglichkeiten
  • Arbeitsverträgen (Prüfung, Neuerungen, Ergänzungen)
  • Arbeitsentgelt, variable Vergütung, Sonder- und Bonuszahlungen
  • Arbeitszeugnissen (Erstellung und Überprüfung)
Betriebsrat Arbeitsrecht
Anwalt für Betriebsräte

Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ansprechpartner für Betriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes. Ich unterstütze Mitarbeitervertretungen dabei, ihre Rechte im Unternehmen wirksam umzusetzen.

Ich berate und vertrete Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Gemeinschaftsbetriebsräte und Konzernbetriebsräte regelmäßig im Rahmen einer langjährigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit, die eine strategische Zielverfolgung ermöglicht.

Schwerpunkte der betrieblichen Praxis sind:

  • Betriebsvereinbarungen
  • Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
  • Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
  • Einigungsstellen

Lesen Sie mehr zu dem von mir angebotenen Leistungsspektrum im Betriebsratsarbeitsrecht:
🔗 https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/leistungen/betriebsrat-arbeitsrecht/

Fachanwalt für Arbeitsrecht
für Führungskräfte, Manager
und leitende Angestellte

Führungskräfte, Manager und leitende Angestellte nehmen eine herausgehobene Stellung im Unternehmen ein, gelten arbeitsrechtlich jedoch weiterhin als Arbeitnehmer. Zuständig ist daher im Streitfall die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Gerade bei leitenden Angestellten sind besondere arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere bei Kündigungsschutzprozessen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Ich berate Sie bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages und zeige auf, wie belastbar Ihr Vertrag ist und wo realistische Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

Bei Erhalt einer Kündigung vertrete ich Sie, um den Arbeitsplatz zu sichern oder die bestmögliche Abfindung zu erzielen.

Ich kläre für Sie die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts, insbesondere bei der Frage, welche Tätigkeiten und welcher Arbeitsort vertraglich zugewiesen werden dürfen.

Ebenso prüfe ich Ihre Vergütungsregelungen, insbesondere variable Vergütung (Zielvereinbarungen), Aktienoptionen (stock options) sowie die Überlassung von Pkw, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte auch im Streitfall geschützt sind.

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht – verständlich erklärt

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zentrale Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der vor Annahme von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden sollte.

Der Arbeitsvertrag regelt unter anderem:

  • Arbeitszeit
  • Art und Ort der Arbeitsleistung
  • Urlaub
  • Kündigungsfrist
  • Befristung
  • Datenerhebung
  • Arbeitsentgelt

Er konkretisiert zugleich die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts (§ 106 GewO).

Ich berate Sie in meiner Kanzlei in Darmstadt, telefonisch oder im Rahmen einer Online-Beratung.

Kündigungsschutz – Ihr Partner bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Führen von Kündigungsschutzklagen sowie in der Beratung und Vertretung bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags ist eine frühzeitige Erstberatung regelmäßig sinnvoll. Die hierfür entstehenden Kosten sind gut investiert und betragen maximal 190 EUR netto.

Allgemeine Informationen aus dem Internet oder dem persönlichen Umfeld können eine professionelle Bewertung Ihres konkreten Falls nicht ersetzen.

Sie benötigen weitergehende Informationen zu einer krankheitsbedingten (personenbedingten) Kündigung oder zu einer betriebsbedingten Kündigung?
Dann klicken Sie bitte hier:

Kündigungsschutzgesetz – Voraussetzungen und rechtliche Einordnung

Das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, wenn:

  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht,
  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
  • im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Für sogenannte Altarbeitnehmer (Beginn vor dem 01.01.2004 bei mehr als 5 Arbeitnehmern) gilt ebenfalls Kündigungsschutz.

Nach meiner Bewertung wissen Sie, ob Kündigungsschutz besteht, welche Optionen realistisch sind und ob sich eine Rechtsverfolgung wirtschaftlich lohnt.

Kündigung erhalten? Fristen, Kündigungsschutzklage und erste Schritte

Nach Zugang einer Kündigung gelten strenge Fristen. Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Weitergehende Informationen zur Kündigungsschutzklage finden Sie hier:
🔗 https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/rechts-service/arbeitsrechtslexikon-fuer-arbeitnehmer/kuendigungsschutzklage/

Vollmachtsrüge bei Erhalt einer Kündigung

Eine Kündigung kann als formal fehlerhaft zurückgewiesen werden, wenn sie durch eine Person ausgesprochen wurde, die hierzu nicht befugt war.
Bestehen mehrere Geschäftsführer, ist regelmäßig ein Blick in das Handelsregister erforderlich, um die Vertretungsbefugnis zu prüfen.

Die Vollmachtsrüge muss unverzüglich, in der Regel innerhalb von 3 Tagen bis maximal 2 Wochen, erfolgen.

Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, muss dieser gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigung, sofern rechtzeitig Klage erhoben wurde.

Fristlose Kündigung, Verdachtskündigung und Tatkündigung

Auch bei einer fristlosen Kündigung ist die dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage einzuhalten.

Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kündigt, etwa bei Kassen-, Spesen- oder Arbeitszeitbetrug. Der Arbeitnehmer muss zuvor angehört werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verstößt eine Verdachtskündigung nicht gegen die Unschuldsvermutung. Bei einer Tatkündigung trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast.

Weitergehende Informationen zur verhaltensbedingten Kündigung finden Sie hier:
🔗 https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/rechts-service/arbeitsrechtslexikon-fuer-arbeitnehmer/verhaltensbedingte-kuendigung/

Abmahnung im Arbeitsrecht – rechtliche Prüfung und Reaktionsmöglichkeiten

Eine Abmahnung ist nur berechtigt, wenn dem Arbeitnehmer eine konkrete, schuldhafte Pflichtverletzung von erheblichem Gewicht vorgeworfen wird.

Typisches Beispiel für eine Abmahnung

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
hiermit erteilen wir Ihnen eine Abmahnung. Am 23.08.2022 war Ihr Arbeitsbeginn um 08:00 Uhr. Sie sind um 08:30 Uhr erschienen. Sie haben Ihr zu spätes Erscheinen nicht angekündigt oder entschuldigt. Wir fordern Sie auf, in Zukunft pünktlich um 08:00 Uhr Ihre Arbeit aufzunehmen. Sollten Sie zukünftig eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung begehen, dann müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.
Unterschrift Arbeitgeber
Frau / Herr

Ich berate Sie zu Gegendarstellung, Klage auf Entfernung aus der Personalakte sowie zum „Altwerden“ einer Abmahnung.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie hier:
🔗 https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/rechts-service/arbeitsrechtslexikon-fuer-arbeitnehmer/abmahnung/

Anwalt für Arbeitsrecht – Erfahrung, Spezialisierung und Vertrauen

Ich vertrete aus Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Betriebsräte. Transparenz, offene Kommunikation und eine realistische Prognose stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Die sehr guten Bewertungen meiner Mandanten auf mehreren Portalen motivieren mich, weiterhin nachhaltig Arbeitnehmern und Betriebsräten bei der Verwirklichung ihrer Rechte zu helfen.

Beratung, Kosten und Service – transparent und zuverlässig

Ich kläre Sie vorab transparent über Kosten auf und prüfe, ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Erreichbarkeit & Öffnungszeiten

  • Kanzlei in Darmstadt
  • Telefon- und Online-Beratung
  • Mandate im gesamten Rhein-Main-Gebiet

Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr. 12:30 Uhr – 13:00 Uhr Mittagspause.

Sie können uns per Mail an arbeitnehmeranwalt@ra-baer.de  ihr Anliegen schildern oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, falls wir mal nicht persönlich telefonisch für Sie da sein können. Gerne rufen wir Sie zurück.

Markus Bär

Markus Bär

Vita & Expertise

Vita – Markus Bär
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht · Kündigungsanwalt
Zulassung seit 2000 · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mitglied hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e. V.
Fachveröffentlichungen, Seminare, Medienauftritte (u. a. SAT.1 „Planetopia“)

Fachbeitrag:
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung – geänderte BAG-Rechtsprechung seit 2020  https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/rechts-service/arbeitsrechtslexikon-fuer-arbeitnehmer/annahmeverzug-nach-unwirksamer-arbeitgeberkuendigung/

Die aktuellsten Urteilskommentierungen zum

Arbeitsrecht

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Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Unter welchen Voraussetzungen verjährt der Urlaubsabgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
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Außerordentliche Kündigung wegen Corona unzulässig

Für seinen Mandanten hat Arbeitnehmeranwalt und Fachanwalt für…
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In Darmstadt und der Region:

Schulungen und Beratung im Arbeitsrecht

Weiterhin bin ich als Anwalt für Arbeitsrecht regelmäßig als Referent bei Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht aktiv. In diesem Zusammenhang stehe ich sowohl Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten auch für Inhouse-Schulungen bzgl. spezieller betrieblicher Belange zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne für Ihr individuelles Angebot für ein Arbeitsrecht-Seminar!

Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bär:

Im Interview mit Planetopia (Sat1)

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Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Unter welchen Voraussetzungen muss der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten?

In Darmstadt und der Region:

Schulungen und Beratung im Arbeitsrecht

Weiterhin bin ich als Anwalt für Arbeitsrecht regelmäßig als Referent bei Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht aktiv. In diesem Zusammenhang stehe ich sowohl Betriebsräten wie Personalräten auch für Inhouse-Schulungen bzgl. spezieller betrieblicher Belange zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne für Ihr individuelles Angebot!

Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bär:

Im Interview mit Planetopia (Sat1)