Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich als Spezialist und Arbeitnehmeranwalt nur im Arbeitsrecht tätig. Ich stehe Ihnen außergerichtlich, vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht zur Verfügung.
Zu unterscheiden ist im Arbeitsrecht zwischen dem Individualrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht.
Individualrecht: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt
Im Individualrecht ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Hierbei spielt der Arbeitsvertrag eine bedeutende Rolle, den Sie vor der Annahme von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen sollten. So wissen Sie schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer zu stehen und wie belastbar Ihr gesetzlicher Schutz ist. In einem Arbeitsvertrag werden vielfältige Konditionen festgelegt, darunter etwa die Arbeitszeit, die Art der zu erbringenden Arbeit, der Ort, an dem die Arbeit in der Regel zu erbringen ist, die Dauer des Urlaubs, die Kündigungsfrist, eine eventuelle Befristung, welche Daten erhoben werden und natürlich das Arbeitsentgelt. Letztendlich konkretisiert und legt der Arbeitsvertrag die Reichweite des dem Arbeitgeber zu stehenden Direktionsrechts fest (vgl. § 106 GewO) und zeigt Ihnen als Arbeitnehmer auf, welche Dienste und Arbeiten Sie zu erbringen haben.
Ein Hauptschwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Spezialisierung auf das Führen von Kündigungsschutzklagen. Haben Sie eine Kündigung erhalten, so helfe ich Ihnen, den Arbeitsplatz zu halten oder eine optimale Abfindung zu erzielen. Nutzen Sie meine über 20 jährige Erfahrung mit einer Vielzahl erfolgreich begleitender Kündigungen, um ein auf Sie individuell abgestimmtes Ergebnis zu erreichen. Auch beim Thema Abmahnungen stehe ich Ihnen gerne zur Seite und berate Sie zu Ihren Reaktionsmöglichkeiten.
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht regelt, im Gegensatz zum Individualrecht, die Rechte von betrieblichen Interessenvertretungen wie Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Personalräte sowie Arbeitnehmergruppen dem Arbeitgeber gegenüber fest. Betriebs- und Personalräten stehe ich als Ansprechpartner in allen Belangen des Betriebsverfassungsgesetztes und der Personalvertretungsgesetze zur Seite. Ob es um Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Umstrukturierungen oder Interessenausgleichsverhandlungen geht – ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt weiter!
Ihr Experte für Arbeitsrecht: Kündigung – was nun?
Einer der wichtigsten Bereiche im Arbeitsrecht ist die Kündigung. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine personen–, betriebs-, krankheits- oder verhaltensbedingte – Kündigung, gelten strenge Fristen. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage gemäß dem Kündigungsschutzgesetz eingereicht werden. Diese Frist kann nur in wenigen Ausnahmefällen verlängert werden, beispielsweise wenn Sie bei Zugang der Kündigung in Urlaub waren. Damit Sie Ihr Recht durchsetzen können, sollten Sie sich sofort – bestmöglich am selben Tag – an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden und die Kündigung prüfen lassen. So kann zeitnah geprüft werden, ob die Kündigung in der richtigen Form ausgesprochen wurde und zusätzlich zu einer zu erhebenden Kündigungsschutzklage eine Vollmachtsrüge möglich ist. Mit meiner langjährigen Erfahrung berate ich Sie, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnt und welche Ergebnisse realistisch erwartet werden können. Ich vertrete Sie außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts auf das Erhalten Ihres Arbeitsplatzes oder auf eine potenzielle Abfindung.
Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung
Die Abmahnung ist ein weiterer großer Bestandteil des Arbeitsrechts, der zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen kann. Eine Abmahnung ist nur berechtigt, wenn der Arbeitgeber Ihnen eine konkrete schuldhafte arbeitsrechtliche Verfehlung von erheblichen Gewicht vorwerfen kann. Der gemachte Vorwurf ist konkret zu bezeichnen. So ist genau anzugeben, was, an welchen Tag Sie falsch gemacht haben sollen und woraus sich ergibt, das ihr Verhalten einen Verstoß gegen den Vertrag darstellt. Aus personenbedingten Gründen kann grundsätzlich keine Abmahnung ausgesprochen werden, da es in diesen Fällen an einem verhaltensbedingten Vorwurf fehlt. Es ist somit an sich fast nicht möglich, einen Arbeitnehmer als sogenannten „low performer“ abzumahnen mit der Begründung der Mitarbeiter sei als Person nicht in der Lage, die Arbeitsleistung nach dem Vertrag zu erbringen. Ein Arbeitgeber kann allenfalls wegen angeblicher Schlecht und Minderleistung abmahnen, wenn er einen konkreten und schuldhaften Verstoß als Grund für eine Pflichtverletzung gegen den Arbeitsvertrag darlegen- und beweisen kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob Sie als Mitarbeiter erforderliche Schulungen erhalten haben. Zudem sind bei reklamierten Minderleistungen gegebenenfalls auch das Alter zu berücksichtigen.
Ich berate Sie dazu, ob Sie gegen eine Abmahnung vorgehen können, und unterstütze Sie bei Bedarf bei einer Klage auf Rücknahme der Abmahnung. Was Sie bei einer drohenden oder bereits erfolgten Abmahnung beachten müssen, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ich stelle Ihnen hierbei detailliert dar, ob die Abmahnung in der richtigen Art und Form ausgesprochen wurde und zeige Ihnen konkret auf, ob es klug ist, als Mitarbeiter gegen die Abmahnung mit einer Gegendarstellung oder Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte vorzugehen. Auch zeige ich Ihnen auf, wann eine Abmahnung rechtlich ihre Wirkung verliert. Man spricht dann davon das die Abmahnung alt geworden ist und deshalb nicht mehr Teil einer konkreten Kündigungsandrohung sein kann.
Auch für Betriebsratsmitglieder gibt es bei einer Abmahnung einiges zu beachten. So können diese zwar wie jeder andere Arbeitnehmer abgemahnt werden, allerdings nicht aufgrund der Wahrnehmung einer Betriebsratstätigkeit. Liegt ein solcher Fall vor, kann die Abmahnung unzulässig sein. Aus diesem Grund sollten Sie diese schnellstmöglich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht – damit Sie Ihr Recht bekommen
Eine erfolgreiche anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht erfordert mehr als nur juristische Sachkompetenz. Sie benötigen eine individuelle Lösung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, die allen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung trägt. Eine engagierte Beratung berücksichtigt das oft aufgebaute Spannungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat und versucht, konstruktive Lösungen zu schaffen.
Wichtig ist es somit nicht nur, Ihr Recht durchzusetzen. Vielmehr soll idealerweise eine für alle Seiten emotional befriedigende Lösung gefunden werden. Ich kümmere mich mit großem Engagement um Ihr Anliegen und nehme mir dafür gerne die erforderliche Zeit. Dazu gehören selbstverständlich zeitnahe Besprechungstermine sowie eine fortlaufende Unterrichtung über Ihr Verfahren. Ihre Zufriedenheit ist mein Ziel. Daran lasse ich mich messen.
Im Arbeitsrecht ist eine individuelle und maßgeschneiderte Lösung nötig, damit Sie Ihre Interessen – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich – durchsetzen können. Dabei unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Nehmen Sie gleich Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin vor Ort oder in Form eines Telefon/-oder Onlinetermins, um mir Ihr Anliegen zu schildern und um gemeinsam für Sie eine passende Lösung auszuarbeiten!