Leistungen
Beratungen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte – damit Sie Ihr Recht bekommen.
Gemeinsam mit Ihnen erfasse und entwickele ich Ihre Ziele. Nur wer seine Ziele klar bestimmt, hat eine realistische Chance, diese zu erreichen und dafür ein taktisch, strukturiertes Vorgehen zu entwickeln. Bei der Lösung Ihres Falles ist es wichtig, nicht nur die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten umfassend auszuloten, sondern auch Ihre zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Als Berater stehe ich Ihnen zur Verfügung, bis Ihr Fall erfolgreich abgeschlossen ist.
Zum Arbeitsbereich gehören vor allem die Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Zeugnis, Mobbing, Insolvenz und Betriebsübergang. Darüber hinaus werden Sie auch in sozialrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld und Sperrzeit beraten.
Für Betriebsräte bin ich Ansprechpartner in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die Erstellung von Betriebsvereinbarungen sowie die Beratung bei Betriebsänderungen / Umstrukturierungen und damit anfallenden Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen gehören zum Alltag. Als anwaltlicher Berater / Beisitzer nehme ich an Einigungsstellen teil.
Zudem bin ich regelmäßig Referent von Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht und stehe Betriebsräten für Inhouse-Schulungen zur Berücksichtigung spezieller betrieblicher Belange zur Verfügung.