Anwaltliche Beratung von Betriebsräten bei Betriebsübergängen
Betriebsübergänge gehören zu den komplexesten Veränderungen im Arbeitsleben. Unternehmen werden verkauft, Betriebsteile ausgelagert, Dienstleistungen an externe Anbieter vergeben oder Konzernstrukturen neu organisiert.
Für Arbeitnehmer stellen sich dabei häufig existenzielle Fragen:
- Bleibt mein Arbeitsplatz erhalten?
- Gelten meine bisherigen Arbeitsbedingungen weiter?
- Kann ich dem Übergang widersprechen?
- Drohen Kündigungen?
Auch für Betriebsräte ergeben sich erhebliche Herausforderungen. Sie müssen die Interessen der Belegschaft vertreten, Informationsrechte durchsetzen und die Auswirkungen des Betriebsübergangs kritisch begleiten.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Betriebsräte bei Betriebsübergängen in Darmstadt, Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Was ist ein Betriebsübergang?
Die zentrale Vorschrift ist § 613a BGB. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Identität auf einen anderen Inhaber übergeht.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Maßnahme. Auch folgende Vorgänge können einen Betriebsübergang darstellen:
- Unternehmensverkauf,
- Verkauf von Betriebsteilen,
- Outsourcing,
- Insourcing,
- Dienstleisterwechsel,
- Konzernumstrukturierungen,
- Funktionsnachfolgen.
Maßgeblich ist stets die tatsächliche Fortführung der wirtschaftlichen Einheit.
Folgen eines Betriebsübergangs
Übergang der Arbeitsverhältnisse
Der wichtigste Grundsatz lautet: Die Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Erwerber über. Ein neuer Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der neue Arbeitgeber tritt in die bestehenden Rechte und Pflichten ein.
Bestandsschutz der Arbeitsbedingungen
Der Betriebsübergang allein darf grundsätzlich nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen. Insbesondere bleiben bestehen:
- Vergütung,
- Betriebszugehörigkeit,
- Urlaub,
- Arbeitszeitregelungen,
- sonstige arbeitsvertragliche Rechte.
Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer umfassend informieren. Die Unterrichtung muss insbesondere Angaben enthalten zu:
- Zeitpunkt des Übergangs,
- Grund des Übergangs,
- rechtlichen Folgen,
- wirtschaftlichen Folgen,
- sozialen Folgen,
- geplanten Maßnahmen.
Fehlerhafte Unterrichtungen führen in der Praxis häufig zu erheblichen Problemen.
Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer
Eine Besonderheit des § 613a BGB ist das Widerspruchsrecht. Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen. Dies sollte jedoch stets sorgfältig geprüft werden, da ein Widerspruch erhebliche rechtliche Folgen haben kann.
Rechte des Betriebsrats
Informationsrechte
Der Betriebsrat hat Anspruch auf umfassende Informationen über die geplante Maßnahme. Hierzu gehören insbesondere:
- wirtschaftliche Hintergründe,
- Zeitpläne,
- Auswirkungen auf die Beschäftigten,
- organisatorische Veränderungen.
Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen
Nicht jeder Betriebsübergang ist zugleich eine Betriebsänderung. Häufig gehen jedoch beide Themen Hand in Hand. Kommt es beispielsweise zu Personalabbau, Standortverlagerungen oder Umstrukturierungen, können zusätzlich die Beteiligungsrechte nach § 111 BetrVG ausgelöst werden.
Betriebsübergang und Sozialplan
Ein Betriebsübergang allein begründet nicht automatisch einen Sozialplan. Anders kann es sein, wenn weitere Maßnahmen hinzukommen, wie etwa Personalabbau, Standortschließungen oder Betriebsteilstilllegungen. Dann können Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen erforderlich werden.
Betriebsübergang und Kündigungen
Ein besonders wichtiger Grundsatz lautet: Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind grundsätzlich unzulässig. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 613a BGB. Kündigungen aus anderen Gründen können zwar möglich sein, müssen jedoch im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Typische Fehler bei Betriebsübergängen
Unzureichende Informationen
Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung der Arbeitnehmer ist in der Praxis häufig fehlerhaft oder lückenhaft.
Falsche Einschätzung des Betriebsübergangs
Nicht selten wird das rechtliche Vorliegen eines Betriebsübergangs seitens der Unternehmen komplett verkannt.
Fehlende Beteiligung des Betriebsrats
Die weitreichenden Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats werden häufig unterschätzt.
Unzulässige Änderungen von Arbeitsbedingungen
Der neue Erwerber versucht fälschlicherweise, bestehende Rechte und Tarifstrukturen beliebig abzuändern.
Anwaltliche Unterstützung und Regionale Beratung
Anwaltliche Unterstützung bei Betriebsübergängen
Ich unterstütze Betriebsräte insbesondere bei der Prüfung geplanter Betriebsübergänge, der Durchsetzung von Informationsrechten, bei Verhandlungen mit den beteiligten Arbeitgebern, der Bewertung der Auswirkungen auf die Belegschaft sowie bei der Begleitung von Interessenausgleichs-, Sozialplan- und Einigungsstellenverfahren.
Anwalt für Betriebsübergang und Betriebsrat in Darmstadt und Rhein-Main
Ich berate Betriebsräte insbesondere in Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Offenbach am Main, Hanau, Rüsselsheim, Groß-Gerau, Bad Homburg, Neu-Isenburg sowie im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Häufige Fragen zum Betriebsübergang
Was ist ein Betriebsübergang?
Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber unter expliziter Wahrung der wirtschaftlichen Identität.
Gehen Arbeitsverhältnisse automatisch über?
Ja, grundsätzlich kraft Gesetzes nach den Vorgaben des § 613a BGB.
Können Arbeitnehmer widersprechen?
Ja, unter Einhaltung bestimmter Fristen und gesetzlicher Voraussetzungen.
Sind Kündigungen wegen des Betriebsübergangs zulässig?
Nein, Kündigungen aufgrund des Übergangs an sich sind grundsätzlich gesetzlich unwirksam.
Hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte?
Ja, insbesondere umfassende Informationsrechte und gegebenenfalls weiterführende Beteiligungsrechte nach § 111 BetrVG.
Jetzt Betriebsübergang rechtlich prüfen lassen
Betriebsübergänge werfen zahlreiche arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen auf. Fehler können erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamte Belegschaft haben.
Kontaktieren Sie mich für die rechtliche Begleitung Ihres Betriebsrats bei Betriebsübergängen, Outsourcing-Projekten und Unternehmensumstrukturierungen.
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