Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und vertrete exklusiv nur Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte sowie Betriebsräte.

Individualarbeitsrecht – Tätigkeitsschwerpunkte

Im Individualarbeitsrecht decke ich mit meiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere folgende Schwerpunkte ab:

  • Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung

Kollektives Arbeitsrecht – Beratung von Betriebsräten

Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich als Fachanwalt Ansprechpartner für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Entwurf von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
  • Führen von Sozialplan- sowie Interessenausgleichsverhandlungen
  • Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen

Schulungen und Inhouse-Beratung für Betriebsräte

Weiterhin bin ich regelmäßig als Referent bei Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht tätig.

In diesem Zusammenhang stehe ich Betriebsräten auch für Inhouse-Schulungen zu speziellen betrieblichen Belangen zur Verfügung.

Markus Bär – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Mit meiner Erfahrung seit dem Jahr 2000 berate und vertrete ich Sie als Anwalt im Individualarbeitsrecht schwerpunktmäßig bei Kündigungen, Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen.

Im kollektiven Arbeitsrecht vertrete ich Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte schwerpunktmäßig bei Betriebsvereinbarungen, betrieblichen Umstrukturierungen sowie in Einigungsstellen.

Ich stehe Ihnen zudem als Coach für eine gewünschte dauerhafte Beratung und damit für eine kontinuierliche betriebliche Begleitung zur Verfügung.

Markus Bär

Markus Bär

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Mit einer über 18jährigen Erfahrung als Anwalt berate ich Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts – vom Individual- bis zum kollektiven Arbeitsrecht.