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Was uns auszeichnet

Ausschließliche Spezialisierung im Arbeitsrecht

Als Spezialist und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.
Ich vertrete exklusiv nur Arbeitnehmer, Manager, leitende Angestellte sowie Betriebsräte.

Eine Vertretung von Arbeitgebern erfolgt nicht. Interessenkonflikte sind damit ausgeschlossen.

Erfahrung, Auszeichnung und Vertrauen

Ich bin Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000 und verfüge damit über eine langjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht.

Meine Tätigkeit wurde durch das F.A.Z. Institut mit der Auszeichnung
„Top Anwalt 2026 – Arbeitsrecht“ gewürdigt.

Zudem bestätigen sehr gute Bewertungen von Mandanten meine Arbeitsweise.

Klare Haltung und konsequente Zielorientierung

Meine Arbeitsweise ist geprägt durch:

  • Transparenz
  • Durchsetzungsstärke
  • konsequente Ausrichtung auf Ihr Ziel

Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht

Ich bin spezialisiert auf:

  • Kündigungen
  • das Führen von Kündigungsschutzverfahren
    – zur Erzielung einer Abfindung oder
    – zum Erhalt des Arbeitsplatzes
  • das Verhandeln und Gestalten von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen mit Abfindung

Arbeitnehmeranwalt für Betriebsräte

Als Arbeitnehmeranwalt vertrete ich:

  • Betriebsräte
  • Gesamtbetriebsräte
  • Konzernbetriebsräte

insbesondere bei:

  • Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstellen
  • betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Philosophie.