Lexikon Arbeitsrecht
Das Arbeitsrechtslexikon für Arbeitnehmer
Als Spezialist und Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.
Vertritt exklusiv nur Arbeitnehmer, Manager, leitende Angestellte, Betriebsräte und Personalräte
Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000 und damit langjährige Berufserfahrung
Transparent, Durchsetzungsstark und nur Ihr Ziel vor Augen
Spezialisiert auf Kündigungen, das Führen von Kündigungsschutzverfahren zur Erzielung einerAbfindung oder dem Erhalt des Arbeitsplatzes
Verhandeln und Gestalten von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen mit Abfindung
Arbeitnehmeranwalt für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bei Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.
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