Lexikon Arbeitsrecht
Das Arbeitsrechtslexikon für Arbeitnehmer
Als Spezialist und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.
Ich vertrete exklusiv nur Arbeitnehmer, Manager, leitende Angestellte sowie Betriebsräte.
Eine Vertretung von Arbeitgebern erfolgt nicht. Interessenkonflikte sind damit ausgeschlossen.
Ich bin Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000 und verfüge damit über eine langjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht.
Meine Tätigkeit wurde durch das F.A.Z. Institut mit der Auszeichnung
„Top Anwalt 2026 – Arbeitsrecht“ gewürdigt.
Zudem bestätigen sehr gute Bewertungen von Mandanten meine Arbeitsweise.
Meine Arbeitsweise ist geprägt durch:
Ich bin spezialisiert auf:
Als Arbeitnehmeranwalt vertrete ich:
insbesondere bei:
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Philosophie.
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