Arbeitnehmerberatung

Arbeitnehmerberatung

Im Arbeitsrecht kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bereits dann zur Verfügung, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten und eine Prüfung Ihres Arbeitsvertrages wünschen. Eine solche Beratung im Vorfeld zur Anbahnung eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt sich in der Regel aus. Sie wissen dann bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses auf was Sie bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und bei einer gegebenenfalls anstehenden Beendigung achten sollten.

Die meisten Arbeitsverträge sind heutzutage vom Arbeitgeber vorformulierte Musterverträge, die dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Die Gerichte haben hierzu eine umfangreiche Inhaltskontrolle und  Klauselverbote für Arbeitsverträge entwickelt.

So kommt es in Arbeitsverträgen häufig vor, dass Arbeitgeber sich bei Ausspruch einer Kündigung das Recht vorbehalten haben, den Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Anrechnung von Urlaub und eventuellen Freizeitausgleichsansprüchen freizustellen. Auch die Vereinbarung von Vertragsstrafen und der Entzug eines Firmen-Pkw sind oftmals geregelt. Ebenso spielen die Vergütung von Überstunden und deren pauschalisierte Abgeltung in Arbeitsverträgen in der Beratungspraxis immer wieder eine Rolle. Nicht zu vergessen, und besonders zu beachten, sind die im Arbeitsrecht regelmäßig vereinbarten Ausschlussfristen. Diesen ist ein besonderes Augenmerk zu schenken, da bestehende Ansprüche innerhalb gewisser Fristen geltend zu machen sind. Ansonsten können die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden (siehe Rubrik „Ausschlussfristen“). Die Vereinbarung von Sonderzahlungen, Bonus und variable Vergütung ist ein regelmäßiger Schwerpunkt in meiner Beratungspraxis. Hier gilt es zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie einen rechtsverbindlichen Anspruch erworben haben und was sie tun können, um jährlich immer wieder neue Zielvereinbarungen zu erhalten. Auch Aktienoptionen spielen besonders bei leitenden Angestellten regelmäßig eine Rolle. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wenn der Anspruch auf Aktien  nur gegen eine ausländische Muttergesellschaft gerichtet ist (siehe Rubrik „leitende Angestellte“).

Oftmals kommt es im Arbeitsverhältnis zu Spannungen, die dann im Ausspruch einer Ermahnung oder einer Abmahnung münden. Hierbei bezeichnet man den Ausspruch der Abmahnung oftmals als „gelbe Karte“ und die „rote Karte“ besteht dann im Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung bis hin zu einer fristlosen Kündigung (siehe Rubrik Kündigung – verhaltensbedingt)

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so ist es ratsam, diese durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Hierbei gilt es nicht nur zu prüfen, ob die Abmahnung rechtlich wirksam ist, sondern es gilt zu hinterfragen, was die Motive des Arbeitgebers für den Ausspruch der Abmahnung waren. Oftmals ist es nur der „wohl meinende Schuss“ vor den Bug, manchmal nutzen Arbeitgeber jedoch auch Abmahnungen, um Mitarbeiter gezielt aus dem Arbeitsverhältnis drängen zu wollen. Eine Beratung bei Erhalt einer Abmahnung ist damit wie jegliche Beratung im Arbeitsrecht nicht nur auf das Rechtliche zu reduzieren, sondern die Hintergründe sind möglichst in Erfahrung zu bringen, damit in einer weitergehenden Beratung und in einem Coaching Strategien zum taktischen Umgang entwickelt werden können (siehe Rubrik Abmahnung“).

Ein sehr großer Tätigkeitschwerpunkt meiner betrieblichen Praxis stellt die Begleitung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Managern (leitende Angestellte) bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen dar. So stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und einen erfahrenden Fachanwalt für Arbeitsrecht benötigen, um ein Kündigungsschutzverfahren erfolgreich zu führen. Auch bei dem Erhalt von Aufhebungsverträgen/Abwicklungsverträgen begleite ich Sie. Solche Prozesse dauern in der Praxis oftmals mehrere Monate und es gilt hierbei eine gute Strategie zu erarbeiten, die Ihre Interessen nicht nur rechtlich, sondern  zukunftsbezogen wirtschaftlich umfassend berücksichtigt.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen zur Verfügung, wenn es Ihr Ziel ist, um den Bestand des Arbeitsplatzes zu kämpfen und nicht, wie in der Praxis meistens üblich, nur gegen die Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchten.

Wollen Sie aus dem Arbeitsverhältnis mit einer möglichst hohen und optimierten Abfindung ausscheiden, so berücksichtige ich  die oftmals wichtigen Regelungsgegenstände einer Freistellung mit einer jederzeitigen Ausstiegsklausel, die Vereinbarung von entsprechenden qualifizierten Arbeitszeugnissen, die Berücksichtigung von Wettbewerbsverboten und alle anderen individuellen Besonderheiten, die Ihren Fall betreffen (siehe Rubrik „Abfindung).

Mir ist es wichtig, Ihnen eine individuelle maßgeschneiderte Lösung anbieten zu können, die nicht nur Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen gerecht wird, sondern eine emotional befriedigende Gesamtlösung darstellt. Im Ergebnis gilt es bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnisses immer eine möglichst gute und flexible Basis für die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu schaffen. Hierbei spielt nicht nur das im Gesamtpaket zur Verfügung gestellte Geld, sondern auch die Zeit, sich ein neues Arbeitsverhältnis zu suchen, eine wichtige Rolle. Deshalb bietet es sich oftmals an, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechende Vereinbarungen über die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zu Gunsten des Arbeitnehmers zu treffen. Bei einer gleichzeitig vereinbarten Ausstiegsklausel ergibt dies eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, übergangslos von dem alten Arbeitsverhältnis in ein neues Arbeitsverhältnis übertreten zu können.

Meine Beratung ist stets an Ihren individuellen Wünschen und wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet.

Durchsetzungsstark, transparent und sehr engagiert, versuche ich Ihre Interessen und Wünsche umzusetzen. Hierbei ist es selbstverständlich, dass ich Ihnen rechtliche und wirtschaftliche Grenzen aufzeige. Mit großer Einsatzbereitschaft, Kampfgeist, Leidenschaft und einer immer ehrlichen Meinung, mache ich Ihren Fall zu meinem Fall mit dem jedoch immer benötigten Abstand an Professionalität.

Sprechen Sie mich an und ich teile Ihnen gerne mit, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann!

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