Sie tragen Verantwortung für die Belegschaft – ich stärke Ihre Position.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt unterstütze ich Betriebsrat, Gemeinschaftsbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat bei der professionellen Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitbestimmungsrechte.
Betriebsratsarbeit bedeutet Verantwortung – rechtlich, strategisch und persönlich.
Meine Aufgabe ist es, Sie rechtssicher, strukturiert und durchsetzungsstark zu begleiten.
Ich vertrete ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Betriebsräte – nicht Arbeitgeber. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte.
Wann benötigen Betriebsräte anwaltliche Unterstützung?
- Wenn personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG anstehen
- Wenn Kündigungen nach § 102 BetrVG geprüft werden müssen
- Wenn Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG durchgesetzt werden sollen
- Wenn Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden
- Wenn eine Einigungsstelle gemäß § 76 BetrVG einzusetzen ist
- Wenn die Zuständigkeit zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat zu klären ist
Je früher strategisch beraten wird, desto größer ist der Handlungsspielraum.
Vertretung im Beschlussverfahren – Durchsetzung Ihrer Rechte
Im Beschlussverfahren vertrete ich den Betriebsrat sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.
Ich unterstütze insbesondere bei:
- Widerspruch gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG
- Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG
- Vorbereitung und Führung von Beschlussverfahren
- gerichtlicher Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Ziel ist nicht Eskalation, sondern rechtssichere Durchsetzung.
Einigungsstelle – Instrument mit Wirkung (§ 76 BetrVG)
Kommt es zu keiner Einigung, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Sie besteht aus:
- Beisitzern des Arbeitgebers
- Beisitzern des Betriebsrats
- einem unparteiischen Vorsitzenden (§ 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)
Ich begleite Sie bei der Einsetzung der Einigungsstelle und unterstütze Sie als Berater oder Beisitzer.
Strategisch vorbereitet – rechtlich fundiert – strukturiert verhandelt.
Betriebsänderung – Interessenausgleich und Sozialplan
Betriebsänderungen bedeuten häufig:
- Personalabbau
- Umstrukturierung
- Standortverlagerung
- wirtschaftliche Unsicherheit
Hier entscheidet professionelle Vorbereitung über das Ergebnis.
Ich berate bei:
- Verhandlungen über Interessenausgleich
- Verhandlungen über Sozialplan
- Abfindungsregelungen
- Transfergesellschaften
- Qualifizierungsmaßnahmen
Ziel ist es, Kündigungen möglichst zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Nachteile abzumildern.
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber für Betriebsräte.
https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/ratgeber-fuer-betriebsraete/
Erzwingbare Mitbestimmung – § 87 Abs. 1 BetrVG
- 87 Abs. 1 BetrVG ist der Kern der Mitbestimmung.
Mitbestimmungsrechte bestehen insbesondere bei:
- Ordnung des Betriebs (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Lage der Arbeitszeit
- Auszahlung der Arbeitsentgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG)
- technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
- betrieblicher Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG)
Ohne Betriebsvereinbarung verbleibt das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO beim Arbeitgeber.
Mitbestimmung muss aktiv ausgeübt werden – sonst wird sie faktisch geschwächt.
Kündigung und Betriebsrat – § 102 BetrVG
Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören.
Ein qualifizierter Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG kann bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 Satz 1 KSchG einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG sichern.
Auch bei Probezeit- oder Wartezeitkündigungen besteht Anhörungspflicht.
Hier entscheidet Sorgfalt über Prozesschancen.
Schulung und strategische Begleitung
Ich biete individuell zugeschnittene Schulungen für Betriebsrat und Wahlvorstand an, insbesondere zu:
- Mitbestimmung nach dem BetrVG
- Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
- Betriebsratswahl (§ 19 Abs. 1 BetrVG)
- Kündigung und Widerspruch
Gut geschulte Betriebsräte verhandeln auf Augenhöhe.
Betriebsratsberatung in Darmstadt und Rhein-Main
Ich berate Betriebsräte insbesondere in:
Darmstadt, Frankfurt, Mannheim, Groß-Gerau, Weiterstadt, Viernheim, Erbach, Aschaffenburg, Wiesbaden, Mainz, Gernsheim, Modautal, Ober-Ramstadt, Michelstadt, Heppenheim, Mörfelden-Walldorf, Münster, Groß-Umstadt.
Persönliche Beratung in Darmstadt oder digital.
Warum eine spezialisierte anwaltliche Begleitung sinnvoll ist
Betriebsratsarbeit bewegt sich im Spannungsfeld zwischen:
- rechtlicher Präzision
- wirtschaftlichen Interessen
- strategischer Verhandlungsführung
- persönlicher Verantwortung
Eine strukturierte juristische Begleitung schafft Sicherheit, Klarheit und Verhandlungsstärke.
Ihr nächster Schritt
Sie sind Betriebsrat oder Mitglied eines Betriebsrats?
Lassen Sie uns klären:
- Wie Ihre rechtliche Ausgangssituation ist
- Welche Mitbestimmungsrechte konkret bestehen
- Welche strategischen Optionen Sie haben
Nehmen Sie Kontakt auf.
Ich teile Ihnen offen mit, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Lexikon Arbeitsrecht
Das Arbeitsrechtslexikon für Arbeitnehmer
Aktuelle Urteile
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Presse
Fachveröffentlichungen und Zeitungsartikel


