Betriebsrat Arbeitsrecht

Sie tragen Verantwortung für die Belegschaft – ich stärke Ihre Position.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt unterstütze ich Betriebsrat, Gemeinschaftsbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat bei der professionellen Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitbestimmungsrechte.

Betriebsratsarbeit bedeutet Verantwortung – rechtlich, strategisch und persönlich.
Meine Aufgabe ist es, Sie rechtssicher, strukturiert und durchsetzungsstark zu begleiten.

Ich vertrete ausschließlich Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte und Betriebsräte – nicht Arbeitgeber. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte.

Wann benötigen Betriebsräte anwaltliche Unterstützung?

  • Wenn personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG anstehen
  • Wenn Kündigungen nach § 102 BetrVG geprüft werden müssen
  • Wenn Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG durchgesetzt werden sollen
  • Wenn Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden
  • Wenn eine Einigungsstelle gemäß § 76 BetrVG einzusetzen ist
  • Wenn die Zuständigkeit zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat zu klären ist

Je früher strategisch beraten wird, desto größer ist der Handlungsspielraum.

Vertretung im Beschlussverfahren – Durchsetzung Ihrer Rechte

Im Beschlussverfahren vertrete ich den Betriebsrat sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.

Ich unterstütze insbesondere bei:

  • Widerspruch gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG
  • Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG
  • Vorbereitung und Führung von Beschlussverfahren
  • gerichtlicher Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

Ziel ist nicht Eskalation, sondern rechtssichere Durchsetzung.

Einigungsstelle – Instrument mit Wirkung (§ 76 BetrVG)

Kommt es zu keiner Einigung, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Sie besteht aus:

  • Beisitzern des Arbeitgebers
  • Beisitzern des Betriebsrats
  • einem unparteiischen Vorsitzenden (§ 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG)

Ich begleite Sie bei der Einsetzung der Einigungsstelle und unterstütze Sie als Berater oder Beisitzer.

Strategisch vorbereitet – rechtlich fundiert – strukturiert verhandelt.

Betriebsänderung – Interessenausgleich und Sozialplan

Betriebsänderungen bedeuten häufig:

  • Personalabbau
  • Umstrukturierung
  • Standortverlagerung
  • wirtschaftliche Unsicherheit

Hier entscheidet professionelle Vorbereitung über das Ergebnis.

Ich berate bei:

  • Verhandlungen über Interessenausgleich
  • Verhandlungen über Sozialplan
  • Abfindungsregelungen
  • Transfergesellschaften
  • Qualifizierungsmaßnahmen

Ziel ist es, Kündigungen möglichst zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Nachteile abzumildern.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber für Betriebsräte.

https://www.ra-baer-arbeitsrecht.de/ratgeber-fuer-betriebsraete/

Erzwingbare Mitbestimmung – § 87 Abs. 1 BetrVG

  • 87 Abs. 1 BetrVG ist der Kern der Mitbestimmung.

Mitbestimmungsrechte bestehen insbesondere bei:

  • Ordnung des Betriebs (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
  • Lage der Arbeitszeit
  • Auszahlung der Arbeitsentgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG)
  • technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
  • betrieblicher Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG)

Ohne Betriebsvereinbarung verbleibt das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO beim Arbeitgeber.

Mitbestimmung muss aktiv ausgeübt werden – sonst wird sie faktisch geschwächt.

Kündigung und Betriebsrat – § 102 BetrVG

Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören.

Ein qualifizierter Widerspruch nach § 102 Abs. 3 BetrVG kann bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 Satz 1 KSchG einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG sichern.

Auch bei Probezeit- oder Wartezeitkündigungen besteht Anhörungspflicht.

Hier entscheidet Sorgfalt über Prozesschancen.

Schulung und strategische Begleitung

Ich biete individuell zugeschnittene Schulungen für Betriebsrat und Wahlvorstand an, insbesondere zu:

  • Mitbestimmung nach dem BetrVG
  • Betriebsvereinbarungen
  • Einigungsstelle
  • Betriebsratswahl (§ 19 Abs. 1 BetrVG)
  • Kündigung und Widerspruch

Gut geschulte Betriebsräte verhandeln auf Augenhöhe.

Betriebsratsberatung in Darmstadt und Rhein-Main

Ich berate Betriebsräte insbesondere in:

Darmstadt, Frankfurt, Mannheim, Groß-Gerau, Weiterstadt, Viernheim, Erbach, Aschaffenburg, Wiesbaden, Mainz, Gernsheim, Modautal, Ober-Ramstadt, Michelstadt, Heppenheim, Mörfelden-Walldorf, Münster, Groß-Umstadt.

Persönliche Beratung in Darmstadt oder digital.

Warum eine spezialisierte anwaltliche Begleitung sinnvoll ist

Betriebsratsarbeit bewegt sich im Spannungsfeld zwischen:

  • rechtlicher Präzision
  • wirtschaftlichen Interessen
  • strategischer Verhandlungsführung
  • persönlicher Verantwortung

Eine strukturierte juristische Begleitung schafft Sicherheit, Klarheit und Verhandlungsstärke.

Ihr nächster Schritt

Sie sind Betriebsrat oder Mitglied eines Betriebsrats?

Lassen Sie uns klären:

  • Wie Ihre rechtliche Ausgangssituation ist
  • Welche Mitbestimmungsrechte konkret bestehen
  • Welche strategischen Optionen Sie haben

Nehmen Sie Kontakt auf.
Ich teile Ihnen offen mit, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

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