Arbeitnehmerberatung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bereits dann zur Verfügung, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten und eine Prüfung Ihres Arbeitsvertrages wünschen.
Eine Beratung im Vorfeld zur Anbahnung eines neuen Arbeitsverhältnisses zahlt sich in der Regel aus. Sie wissen dann bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, worauf Sie bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses und bei einer gegebenenfalls anstehenden Beendigung achten sollten.
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Die meisten Arbeitsverträge sind heutzutage vom Arbeitgeber vorformulierte Musterverträge, die dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Die Gerichte haben hierzu eine umfangreiche Inhaltskontrolle und Klauselverbote für Arbeitsverträge entwickelt.
In der Praxis finden sich unter anderem Regelungen zu:
- Freistellung unter Anrechnung von Urlaub und Freizeitausgleich
- Vertragsstrafen
- Entzug eines Firmen-Pkw
- Vergütung von Überstunden und pauschalisierte Abgeltung
Besonders zu beachten sind die im Arbeitsrecht regelmäßig vereinbarten Ausschlussfristen, da bestehende Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend zu machen sind. Andernfalls können diese nicht mehr durchgesetzt werden (siehe Rubrik „Ausschlussfristen“).
Sonderzahlungen, Bonus und variable Vergütung
Die Vereinbarung von Sonderzahlungen, Bonus und variabler Vergütung stellt einen regelmäßigen Schwerpunkt meiner Beratungspraxis dar. Hier gilt es zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein rechtsverbindlicher Anspruch besteht und welche Möglichkeiten bestehen, jährlich neue Zielvereinbarungen zu erhalten.
Auch Aktienoptionen spielen insbesondere bei leitenden Angestellten regelmäßig eine Rolle. Hier sind Besonderheiten zu beachten, wenn sich der Anspruch ausschließlich gegen eine ausländische Muttergesellschaft richtet (siehe Rubrik „leitende Angestellte“).
Abmahnung und arbeitsrechtliche Konflikte
Nicht selten münden Spannungen im Arbeitsverhältnis in einer Ermahnung oder Abmahnung. Die Abmahnung wird dabei häufig als „gelbe Karte“ bezeichnet, während die „rote Karte“ im Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung bis hin zur fristlosen Kündigung besteht (siehe Rubrik „Kündigung – verhaltensbedingt“).
Nach Erhalt einer Abmahnung ist eine Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Dabei ist nicht nur die rechtliche Wirksamkeit zu prüfen, sondern auch die Motivation des Arbeitgebers zu hinterfragen. In der Beratung und in einem begleitenden Coaching werden sodann taktische Strategien für den weiteren Umgang entwickelt (siehe Rubrik „Abmahnung“).
Kündigung, Aufhebungsvertrag und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Praxis ist die Begleitung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Managern (leitende Angestellte) bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ich unterstütze Sie bei:
- Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträgen
- Abwicklungsverträgen
Diese Verfahren dauern häufig mehrere Monate und erfordern eine durchdachte Strategie, die Ihre Interessen rechtlich, wirtschaftlich und zukunftsbezogen berücksichtigt.
Selbstverständlich begleite ich Sie auch dann, wenn Sie den Bestand Ihres Arbeitsplatzes sichern möchten und nicht lediglich gegen Zahlung einer Abfindung ausscheiden wollen.
Abfindung und strategische Gestaltung
Soll das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer möglichst hohen und optimierten Abfindung beendet werden, berücksichtige ich unter anderem:
- Freistellung mit Ausstiegsklausel
- qualifizierte Arbeitszeugnisse
- Wettbewerbsverbote
- individuelle Besonderheiten Ihres Falles
(siehe Rubrik „Abfindung“)
Individuelle Strategie & persönliche Begleitung
Mir ist es wichtig, eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die nicht nur rechtlich und wirtschaftlich überzeugt, sondern auch eine emotional befriedigende Gesamtlösung darstellt.
Ziel ist es stets, eine möglichst flexible und gute Ausgangsbasis für ein neues Arbeitsverhältnis zu schaffen – unter Berücksichtigung von Zeit, finanzieller Absicherung und Übergangsmöglichkeiten.
Meine Beratung ist konsequent an Ihren individuellen Wünschen und wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet. Durchsetzungsstark, transparent und engagiert setze ich mich für Ihre Interessen ein und zeige dabei stets rechtliche und wirtschaftliche Grenzen offen auf.
Kontakt
Sprechen Sie mich an – ich teile Ihnen gerne mit, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann.
- Arbeitnehmeranwalt für Arbeitsrecht aus Darmstadt
- Fachanwalt und Rechtsanwalt bei Kündigung und arbeitsrechtlicher Beratung
FAQ – Arbeitnehmerberatung
Wann ist eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll?
Bereits vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder bei ersten Konflikten im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Prüfen Sie auch Bonus- und Zielvereinbarungen?
Ja. Bonus, variable Vergütung, Sonderzahlungen und Aktienoptionen gehören zu den regelmäßigen Beratungsschwerpunkten.
Beraten Sie auch bei Abmahnungen?
Ja. Neben der rechtlichen Prüfung werden auch die Hintergründe analysiert und strategische Handlungsmöglichkeiten entwickelt.
Unterstützen Sie bei Kündigungsschutzverfahren und Abfindungen?
Ja. Die Begleitung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen ist ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt.
Lexikon Arbeitsrecht
Das Arbeitsrechtslexikon für Arbeitnehmer
Aktuelle Urteile
Aktuelle Urteile mit Kommentierungen
Presse
Fachveröffentlichungen und Zeitungsartikel


