Beratungen im Arbeitsrecht – damit Sie Ihr Recht bekommen
Gemeinsam mit Ihnen erfasse und entwickle ich Ihre Ziele. Nur wer seine Ziele klar bestimmt, hat eine realistische Chance, diese zu erreichen und hierfür ein taktisch strukturiertes Vorgehen zu entwickeln.
Bei der Lösung Ihres Falles ist es wichtig, nicht nur die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten umfassend auszuloten, sondern auch Ihre zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Als Berater stehe ich Ihnen zur Verfügung, bis Ihr Fall erfolgreich abgeschlossen ist.
Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer – Tätigkeitsschwerpunkte
Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätiger Arbeitnehmeranwalt bildet der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere die Themen:
- Kündigung
- Führen von Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Abmahnung
Bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und gerichtlichen Vergleichen beachte ich sozialrechtliche Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld und Sperrzeit.
Darüber hinaus werden die Ansprüche auf:
- Arbeitsentgelt
- variable Vergütung
- Geschäftswagen
- Zeugnis
umfassend berücksichtigt.
Beratung und Vertretung von Betriebsräten
Für Betriebsräte bin ich Ansprechpartner in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Zum Alltag gehören:
- Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung bei Betriebsänderungen / Umstrukturierungen
- Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Tätigkeit als anwaltlicher Berater / Beisitzer in Einigungsstellen
Schulungen für Betriebsräte
Ich bin regelmäßig Referent von Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Zudem stehe ich Betriebsräten für Inhouse-Schulungen zur Verfügung, bei denen spezielle betriebliche Belange berücksichtigt werden.
Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Ich vertrete Sie vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
FAQ – Leistungen im Arbeitsrecht
Welche Schwerpunkte hat Ihre arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer?
Der Schwerpunkt liegt auf Kündigung, Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abmahnung sowie der umfassenden Berücksichtigung arbeitsvertraglicher Ansprüche.
Berücksichtigen Sie sozialrechtliche Folgen bei Aufhebungsverträgen?
Ja. Sozialrechtliche Fragestellungen, insbesondere zu Arbeitslosengeld und Sperrzeit, werden bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und gerichtlichen Vergleichen berücksichtigt.
Welche Ansprüche prüfen Sie im Rahmen der Beratung?
Berücksichtigt werden insbesondere Ansprüche auf Arbeitsentgelt, variable Vergütung, Geschäftswagen und Zeugnis.
Unterstützen Sie Betriebsräte umfassend?
Ja. Die Beratung umfasst alle Bereiche des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), einschließlich Betriebsvereinbarungen, Betriebsänderungen, Interessenausgleich, Sozialplan und Einigungsstellen.




