Fachanwalt für Arbeitsrecht in Darmstadt – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Als Spezialist bin ich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig und vertrete exklusiv nur Arbeitnehmer, Leitende Angestellte, Betriebsräte und Personalräte.
Im Individualarbeitsrecht decke ich mit meiner Tätigkeit folgende Schwerpunkte ab:
- Kündigungsschutzverfahren
- Arbeitnehmerberatung / Verhandlung über Aufhebungsverträge
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen
- Arbeitszeugnis: Erstellung sowie Überprüfung
- Handlungsstrategien und Konfliktbewältigung bei Mobbing
- Arbeitsverhältnisse bei bestehender Insolvenz
- Betriebsübergänge
- Verfahren vor dem Integrationsamt bei beabsichtigter Arbeitgeberkündigung
Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich als Fachanwalt Ansprechpartner von Betriebs- und Personalräten in allen Bereichen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze.
Hierzu gehören vor allem:
- Entwurf von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
- Führen von Sozialplan- sowie Interessenausgleichsverhandlungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen
Weiterhin bin ich regelmäßig als Referent bei Schulungen zum Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht aktiv. In diesem Zusammenhang stehe ich Betriebsräten und Personalräten auch für Inhouse-Schulungen bzgl. spezieller betrieblicher Belange zur Verfügung.